Kandidaten
Am 7. Januar 2008 hat das VBS Flugzeughersteller eingeladen,
ihre ersten Offerten für einen Teilersatz der
Tiger-Kampfflugzeuge einzureichen.
Eine Offerte haben eingereicht:
Bundesrat beschliesst Beschaffung von
22 Gripen
Der Bundesrat hat beschlossen, 22 Kampfflugzeuge des
Typs Saab Gripen als Ersatz für die veralteten F-5 Tiger
zu beschaffen. Diese Beschaffung soll mit dem
Rüstungsprogramm 2012 dem Parlament beantragt werden.
Das Parlament hat in der vergangenen Herbstsession
Vorgaben für die Weiterentwicklung der Armee gemacht. Es
hat beschlossen, das Budget für die Armee ab 2014 auf 5
Mia. Franken zu erhöhen, um damit einen Armeebestand von
100‘000 Soldaten zu finanzieren, Ausrüstungslücken zu
schliessen und Immobilien zu sanieren. Gleichzeitig hat
das Parlament den Bundesrat beauftragt, noch vor Ende
Jahr die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge in die Wege zu
leiten. Der Bundesrat ist an seiner Sitzung diesem
Auftrag nachgekommen und hat entschieden, als Ersatz für
die veralteten F-5 Tiger 22 Kampfflugzeuge des Typs Saab
Gripen zu beschaffen.
Als Kandidaten für das neue Kampfflugzeug der Schweiz
standen drei Flugzeugtypen zur Auswahl: der Rafale der
französischen Firma Dassault, der Eurofighter des
europäischen Konsortiums EADS/Cassidian und der Gripen
der schwedischen Firma Saab. Das VBS hat alle drei
Flugzeugtypen einer umfassenden, mehrjährigen Evaluation
unterzogen. Dabei hat sich gezeigt, dass alle drei
Modelle die an sie gestellten Anforderungen erfüllen und
deshalb als neues Kampfflugzeug für die Schweiz in Frage
kämen.
Die Beschaffung eines neuen Kampfflugzeugs ist Teil
der Weiterentwicklung der Armee. Für das VBS bedeutet
dies, dass eine solche Beschaffung auch mittel- bis
längerfristig tragbar sein muss. Weil auch bei einem
Armeebudget von 5 Mia. Franken zwingend weitere
Einsparungen nötig sein werden und andere
Ausrüstungslücken möglichst rasch und flächendeckend
geschlossen und Immobilien saniert werden müssen, haben
finanzielle Überlegungen bei der Typenwahl eine
entscheidende Rolle gespielt.
Mit dem Gripen hat sich der Bundesrat für ein
Kampfflugzeug entschieden, das die militärischen
Anforderungen erfüllt, gleichzeitig aber auch mittel-
und längerfristig für das VBS und die Armee finanziell
tragbar ist, weil es nicht nur in der Beschaffung
wesentlich günstiger ist als die beiden anderen
Flugzeuge, sondern auch bei den Betriebskosten. Der
Entscheid für den Gripen bietet Gewähr, dass ein
leistungsstarkes Kampfflugzeug beschafft werden kann,
ohne andere Bereiche der Armee und deren notwendige
Ausrüstung zu gefährden. Damit demonstriert der
Bundesrat, dass er bereit ist, in die Sicherheit des
Landes zu investieren, dies aber mit finanzpolitischer
Vernunft und mit Blick auf die Tragfähigkeit des
Gesamtsystems. Der Bundesrat hat damit entschieden,
bewusst die Schweiz nicht auf dem höchsten europäischen
Niveau bezüglich Leistungsfähigkeit der neuen
Kampfflugzeuge zu positionieren.
Saab hat sich - wie die anderen Anbieterfirmen auch -
dazu verpflichtet, 100% des Vertragswertes durch
Aufträge an die Schweizer Industrie wirtschaftlich
auszugleichen. Diese Kompensationsgeschäfte ermöglichen
der Schweizer Industrie den Zugang zu technologisch
hochstehendem Knowhow und die Etablierung von
langfristigen Geschäftsbeziehungen. Der Bundesrat
erhofft sich von der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
deshalb auch einen wichtigen Impuls für den Industrie-
und Forschungsstandort Schweiz.
Der Bundesrat hat das VBS nun beauftragt, zusammen
mit der Firma Saab und der schwedischen Regierung die
genauen Modalitäten einer solchen Beschaffung zu klären
und nach Möglichkeiten zu suchen, das gesamte
Beschaffungspaket noch weiter zu optimieren. Das VBS
soll dem Bundesrat im Februar 2012 mehrere Varianten für
die Beschaffung der 22 Gripen unterbreiten.
Anschliessend soll die Beschaffung mit dem
Rüstungsprogramm 2012 dem Parlament beantragt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Um neue Kampfflugzeuge zu beschaffen und der Armee
gleichzeitig einen Bestand von 100‘000 Soldaten zu
finanzieren sowie Ausrüstungslücken zu beseitigen und
Immobilien zu sanieren, hat das Parlament den Bundesrat
am 29. September 2011 beauftragt, den Ausgabenplafond
der Armee ab 2014 auf 5 Milliarden zu erhöhen. Das sind
knapp 600 Millionen mehr, als im materiell bereinigten
Legislaturfinanzplan 2013-2015 vorgesehen sind. Um
diesen Mehrbedarf zu finanzieren, müssen entweder
Mehreinnahmen in der Höhe von rund 600 Millionen
beschafft oder gleichwertige Sparmassnahmen beschlossen
werden. Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, ihm zu
Beginn des kommenden Jahres die dazu nötigen
Entscheidgrundlagen zu unterbreiten. Gleichzeitig mit
der Verabschiedung der Rüstungsbotschaft 2012 will der
Bundesrat die materiellen Entscheide zur Finanzierung
des erhöhten Ausgabenplafonds der Armee treffen und die
entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geben. Eine
Botschaft an die eidg. Räte könnte somit Ende
2012/Anfang 2013 definitiv verabschiedet werden. Ein
allfälliges Sparprogramm würde als referendumsfähiger
Erlass ausgestaltet, der rechtlich mit dem
Kreditbeschluss zur Beschaffung von Kampfflugzeugen
verknüpft würde. Die rechtsverbindliche Bestellung der
Flugzeuge würde erst nach der politischen
Entscheidfassung durch das Parlament und allenfalls das
Volk erfolgen.
(VBS, 30.11.2011)
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